Rechtsprechung
BVerfG, 15.09.2023 - 2 BvR 1082/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen künftige Mitwirkung Deutschlands an Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 und am internationalen Pandemievertrag
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, IGV
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen künftige Mitwirkung der Bundesrepublik an geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 und an einem internationalen Pandemievertrag unzulässig - kein tauglicher Beschwerdegegenstand - zudem ...
- Wolters Kluwer
Richten der Verfassungsbeschwerde gegen einen tauglichen Beschwerdegegenstand; Verfassungsbeschwerde gegen die zukünftige Zustimmung zu den geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 und zu einem internationalen Pandemievertrag
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen künftige Mitwirkung der Bundesrepublik an geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 und an einem internationalen Pandemievertrag unzulässig - kein tauglicher Beschwerdegegenstand - zudem ...
- doev.de
Mitwirkung Deutschlands an Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 und am internationalen Pandemievertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen künftige Mitwirkung der Bundesrepublik an geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 und an einem internationalen Pandemievertrag unzulässig - kein tauglicher Beschwerdegegenstand - zudem ...
Kurzfassungen/Presse
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen künftige Mitwirkung Deutschlands an Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 und am internationalen Pandemievertrag
Papierfundstellen
- NJW 2024, 144
- NVwZ 2023, 1811
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 1368/16
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen die vorläufige Anwendung …
Auszug aus BVerfG, 15.09.2023 - 2 BvR 1082/23
Die Mitwirkung der Bundesregierung an dem Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags auf der internationalen Ebene eignet sich nicht als Beschwerdegegenstand, weil sie noch keine innerstaatlichen Rechtswirkungen auszulösen vermag; derartige Rechtswirkungen werden vielmehr erst durch ein Zustimmungsgesetz bewirkt (vgl. BVerfGE 1, 281 ; 77, 170 ; 143, 65 ; 160, 208 - CETA - Vorläufige Anwendung).Die zu überprüfende Norm muss jedoch bereits erlassen - wenn auch nicht notwendigerweise schon in Kraft getreten - sein (vgl. BVerfGE 10, 20 ; 104, 23 ; 123, 267 ; 153, 74 - Einheitliches Patentgericht; 160, 208 ).
Dies setzt voraus, dass sich Bundestag und Bundesrat abschließend mit dem Gesetz befasst haben, das Gesetz also nur noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung bedarf (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 153, 74 ; 160, 208 ).
Ein Zustimmungsgesetz kann mit der Verfassungsbeschwerde daher erst ab dem Zeitpunkt seiner Verabschiedung angegriffen werden (vgl. BVerfGE 24, 33 ; 123, 267 ; 153, 74 ; 160, 208 ).
- BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17
Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig
Auszug aus BVerfG, 15.09.2023 - 2 BvR 1082/23
Die zu überprüfende Norm muss jedoch bereits erlassen - wenn auch nicht notwendigerweise schon in Kraft getreten - sein (vgl. BVerfGE 10, 20 ; 104, 23 ; 123, 267 ; 153, 74 - Einheitliches Patentgericht; 160, 208 ).Dies setzt voraus, dass sich Bundestag und Bundesrat abschließend mit dem Gesetz befasst haben, das Gesetz also nur noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung bedarf (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 153, 74 ; 160, 208 ).
Ein Zustimmungsgesetz kann mit der Verfassungsbeschwerde daher erst ab dem Zeitpunkt seiner Verabschiedung angegriffen werden (vgl. BVerfGE 24, 33 ; 123, 267 ; 153, 74 ; 160, 208 ).
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
Auszug aus BVerfG, 15.09.2023 - 2 BvR 1082/23
a) Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ).
Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 1 ).
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
Auszug aus BVerfG, 15.09.2023 - 2 BvR 1082/23
Die zu überprüfende Norm muss jedoch bereits erlassen - wenn auch nicht notwendigerweise schon in Kraft getreten - sein (vgl. BVerfGE 10, 20 ; 104, 23 ; 123, 267 ; 153, 74 - Einheitliches Patentgericht; 160, 208 ).Ein Zustimmungsgesetz kann mit der Verfassungsbeschwerde daher erst ab dem Zeitpunkt seiner Verabschiedung angegriffen werden (vgl. BVerfGE 24, 33 ; 123, 267 ; 153, 74 ; 160, 208 ).
- BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
Auszug aus BVerfG, 15.09.2023 - 2 BvR 1082/23
Die Mitwirkung der Bundesregierung an dem Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags auf der internationalen Ebene eignet sich nicht als Beschwerdegegenstand, weil sie noch keine innerstaatlichen Rechtswirkungen auszulösen vermag; derartige Rechtswirkungen werden vielmehr erst durch ein Zustimmungsgesetz bewirkt (vgl. BVerfGE 1, 281 ; 77, 170 ; 143, 65 ; 160, 208 - CETA - Vorläufige Anwendung).Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 1 ).
- BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
Auszug aus BVerfG, 15.09.2023 - 2 BvR 1082/23
a) Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ). - BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Auszug aus BVerfG, 15.09.2023 - 2 BvR 1082/23
Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ; 130, 1 ). - BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
Auszug aus BVerfG, 15.09.2023 - 2 BvR 1082/23
Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ). - BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
Auszug aus BVerfG, 15.09.2023 - 2 BvR 1082/23
a) Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ). - BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16
Eilanträge in Sachen CETA erfolglos
Auszug aus BVerfG, 15.09.2023 - 2 BvR 1082/23
Die Mitwirkung der Bundesregierung an dem Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags auf der internationalen Ebene eignet sich nicht als Beschwerdegegenstand, weil sie noch keine innerstaatlichen Rechtswirkungen auszulösen vermag; derartige Rechtswirkungen werden vielmehr erst durch ein Zustimmungsgesetz bewirkt (vgl. BVerfGE 1, 281 ; 77, 170 ; 143, 65 ; 160, 208 - CETA - Vorläufige Anwendung). - BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform …
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
- BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52
Deutschlandvertrag
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
- BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58
Preußischer Kulturbesitz
- BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
- BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63
AKU-Beschluß
- BVerfG, 15.05.1952 - 1 BvQ 6/52
Keine einstweilige Anordnung gegen die Unterzeichnung des Generalvertrags